Erbrecht:

Tritt der Erbfall ein, gehen oft erhebliche Vermögenswerte auf die Erben über. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Testamentarische oder erbvertragliche Regelungen müssen sich in Ihre Lebenssituation einfügen. Sie müssen mit Eheverträgen und gegebenenfalls gesellschafts- bzw. unternehmensrechtlichen Vereinbarungen abgestimmt sein und steuerliche Belange beachten, um den von Ihnen angestrebten Erfolg zu erreichen. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Vermögensübertragungen vorzunehmen. Welche Gestaltung Ihren Vorstellungen und Ihrer Lebenssituation am ehesten entspricht, bedarf sorgfältiger Prüfung und Abwägung der Alternativen. Maßgabe für unsere Arbeit ist dabei stets, für Sie, Ihre Familie und Ihr Unternehmen durch eine vorausschauende Planung Auseinandersetzungen zu vermeiden und Vermögenswerte zu erhalten.

Leider lassen sich Auseinandersetzungen nicht immer vermeiden. Dies gilt insbesondere bei Streitigkeiten wegen eines Pflichtteils und dessen Geltendmachung bzw. Abwehr von nicht berechtigten Ansprüchen, die Klärung von Folgen testamentarischer Verfügungen und der Feststellung der sich daraus ergebenden Ansprüche, etwa aus einem Vermächtnis. Auch im Falle solcher Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung einer Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung sowie bei der Klärung erbrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen.

Gerne gestalten wir für Sie auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.