Sozialrecht

Auf dem Gebiet des Sozialrechts nehmen wir Ihre Interessen in Angelegenheiten der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung wahr. Wir vertreten Sie in diesen Angelegenheiten in sämtlichen Widerspruchsverfahren vor den Behörden und Ämtern sowie in Klageverfahren vor den Sozialgerichten. Gegenstand unserer Tätigkeit ist dabei die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Leistungsbescheiden bzw. Widerspruchsbescheiden. So kann es immer wieder vorkommen, dass dass z.B. der Grad der Behinderung oder ein Rentenanspruch zu Unrecht verneint wurde.
Sobald Sie einen dieser Bescheide erhalten haben, sollten Sie regelmäßig einen Anwalt aufsuchen, der die Rechtmäßigkeit des Bescheids prüft. Denn wird nicht rechtzeitig innerhalb der Widerspruchsfrist gegen den Bescheid auch tatsächlich Widerspruch eingelegt, wird der Bescheid bestandskräftig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bescheid rechtmäßig oder rechtswidrig ist. Nur unter besonderen Voraussetzungen kann man in einem Überprüfungsverfahren diese rechtskräftigen Bescheide angreifen