Steuerrecht:
Ob direkt oder indirekt – Steuern zahlt jeder. Direkte Steuern sind etwa die Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer. Indirekte Steuern zahlen wir beispielsweise beim Tanken, nämlich Mineralölsteuer und Umsatzsteuer. Mit dem Tod endet zwar die subjektive Steuerpflicht des Verstorbenen, seine Erben und sonstige Bedachte werden aber gegebenenfalls mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer belastet. Das Steuerrecht regelt, wer wie viel Steuern zu bezahlen hat und wie diese erhoben oder gar vollstreckt werden, welche Abwehrmöglichkeiten Steuerpflichtige besitzen und dergleichen mehr. Wir unterstützen Sie – gerne in Zusammenarbeit mit Ihren Steuerberatern – gegenüber der Finanzverwaltung und vor dem Finanzgericht. Wichtiger Teil unserer Tätigkeit auf diesem Gebiet ist vor allem die vorsorgende Beratung. Dies umfasst beispielsweise die Auswahl der geeigneten Rechtsform für ein Unternehmen, aber auch die Gestaltung familienrechtlicher Verträge, von Schenkungsverträgen unter Lebenden oder Verfügungen von Todes wegen. Auch hier ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren Steuerberatern die Basis des angestrebten Erfolgs.