Verwaltungsrecht:

Der Umgang mit Behörden ist für Bürger und Unternehmen unerlässlich und schon beinahe „täglich Brot“. Sei es, dass eine Genehmigung oder Leistung benötigt wird oder eine Behörde einen belastenden Bescheid erlässt. Wir beraten und vertreten Sie in Ihren Verwaltungsangelegenheiten, prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der begehrten Genehmigung bzw. den Erhalt der gewünschten Leistung erfüllt sind und vertreten Sie im Widerspruchsverfahren und nötigenfalls vor den Verwaltungsgerichten, falls die Behörde eine Sie belastende Entscheidung treffen sollte.